Hinterbliebenengeld (XXII): Bemessung: Verlust des Kindes infolge eines Gewaltdelikts
Der Fall, bei dem ein Elternteil sein Kind verliert, ist bei der Bemessung des Hinterbliebenengeldes an der Obergrenze anzusiedeln.
Der Fall, bei dem ein Elternteil sein Kind verliert, ist bei der Bemessung des Hinterbliebenengeldes an der Obergrenze anzusiedeln.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die durchschnittliche Entschädigung durch die Gerichte bei 10.000€ liegt. Die genaue Bemessung steht jedoch im Ermessen des Gerichts und ist im Einzelfall zu festzusetzen, § 287 ZPO.