Recht im Winter II – der gelieferte Weihnachtsbaum
Wer einen Weihnachtsbaum mit Ständer liefert und aufstellt, ist dafür verantwortlich, dass er auch nicht umfällt.
Wer einen Weihnachtsbaum mit Ständer liefert und aufstellt, ist dafür verantwortlich, dass er auch nicht umfällt.
Die rechtliche Bewertung eines Schadenfalles, der durch ein umgefallenes Baustellenschild / Verkehrsschild bedingt ist, ist sowohl aufgrund der Mehrzahl beteiligter Rechtspersönlichkeiten als auch aufgrund der meist unklaren Tatsachenlage komplexer, als man zunächst meint.