Fristverlängerungs- vor Wiedereinsetzungsantrag
Wiedereinsetzung kann möglich sein, wenn eine Fristverlängerung nicht gewährt worden wäre.
Wiedereinsetzung kann möglich sein, wenn eine Fristverlängerung nicht gewährt worden wäre.
Liegt ein Sorgfaltsverstoß bei der Übermittlung eines Telefaxes vor, kann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.