Mängelrüge und Symptom-Rechtsprechung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.8.2016 — Aktenzeichen: VII ZR 41/14 Auftragnehmer meinen gelegentlich, ihr Auftraggeber habe den konkreten Mangel nicht gerügt. Dabei verkennen sie, dass Auftraggeber nur das Mangelsymptom rügen müssen. Dann erfasst die Mängelrüge sämtliche Ursachen des Symptoms. Leitsatz 1. Ein Mangel ist ausreichend bezeichnet, wenn der Auftraggeber Symptome des Mangels benennt. In diesem Fall […]