Schlagwortarchiv für: Versicherungsfall

§ 110 SGB VII: Keine Verschuldenszurechnung gem. § 278 BGB

Ein Haftungsprivilegierter gem. §§ 104-107 SGB VII haftet dem Sozialversicherungsträger nur, wenn er den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat oder es sich um einen Wegeunfall nach § 8 Abs. 2 Nr. 1-4 SGB VII handelt.

Überschrittener Kostenvoranschlag – Geld gibt´s trotzdem!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.11.2014 — Aktenzeichen: 2 U 172/13 Jeden Tag werden tausende von Kostenvoranschlägen erstellt. Wenn es am Ende teurer wird, stellt sich die Frage, ob der Werkunternehmer über den Kostenvoranschlag hinaus abrechnen kann. Ja, sagt das OLG Saarbrücken in diesem Fall. Leitsatz Übersteigen die für die Herstellung des Werks tatsächlich entstehenden Kosten […]

BGH entscheidet zum Haftungsprivileg bei Leiharbeit

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.2014 — Aktenzeichen: VI ZR 141/13 Auch bei der Leiharbeit gelten die Haftungsprivilegien der §§ 104 ff. SGB VII. Wird also etwa ein Leiharbeiter vom Entleiher oder Mitarbeitern des Entleihers geschädigt, können sich die Schädiger auf das Haftungsprivileg der §§ 104, 105 SGB VII berufen, ohne dass es auf eine gemeinsame Betriebsstätte […]