Das Werkstattrisiko in der Kfz-Kaskoversicherung
Im Kfz-Haftpflichtrecht trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer das sogenannte Werkstattrisiko. Der Geschädigte darf grundsätzlich auf die ordnungsgemäße Reparatur und Abrechnung durch die von ihm beauftragte Werkstatt vertrauen. Etwaige Fehler der Werkstatt gehen daher grundsätzlich nicht zulasten des Geschädigten. Gilt dies auch für das Verhältnis zwischen Kaskoversicherer und Versicherungsnehmer?