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Das Wirtschaftlichkeitsgebot im Schadensrecht

Das Wirtschaftlichkeitsgebot beschränkt die Möglichkeiten eines Geschädigten, unbedacht zu disponieren. Ein privater Geschädigter hat zumindest eine sachverständige Wertermittlung durchführen zu lassen. Ein einschlägig geschäftserfahrenes Unternehmen hingegen hat den überregionalen Restwertmarkt und dortige Kaufangebote zu nutzen.