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Oldtimer, Noten und böse Überraschungen

Wer einen Oldtimer kauft, kauft ein Stück Geschichte – manchmal leider auch gleich ein ganzes Kapitel Reparaturstau. Umso größer ist der Frust, wenn das vermeintliche Schmuckstück nicht einmal den TÜV überlebt. Genau diesen Fall musste der Bundesgerichtshof klären.

Irreführung durch Werbung mit Hinweis auf TÜV?

OLG Hamm, Urteil vom 10.2.2009 — Aktenzeichen: 4 U 201/08 Leitsatz Die Werbung eines Autohändlers mit „TÜV/AU 69,-€“ ist kein Fall der irreführenden Werbung, auch wenn nicht der Autohändler oder ein eigener Mitarbeiter, sondern ein behördlich anerkannter Prüfingenieur die Hauptuntersuchung durchführt. Sachverhalt Die Beklagte betrieb einen Autohandel und warb mit folgender Anzeige: „TÜV/AU 69,-€‟: Zum […]