Schlagwortarchiv für: Tiergefahr

Porsche als letzte Rettung: Keine Haftung des Paketzustellers bei Hundeangriff

Springt ein Paketzusteller auf einen geparkten Porsche, um sich vor heraneilenden Hunden zu schützen, ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden wegen Kratzern auf der Motorhaube aufgrund des Mitverschuldens aus Tierhalterhaftung nach § 833 BGB ausgeschlossen.

§ 833 BGB: Mitwirkende Tiergefahr

BGH, Urteil vom 31.5.2016 — Aktenzeichen: VI ZR 465/15 Leitsatz 1. Kommt es zu einem Gerangel zwischen zwei Hunden, in dessen Rahmen der Halter des einen Hundes von dem anderen Hund gebissen wird, so ist die typische Tiergefahr des Hundes des Geschädigten bei der Schadensentstehung adäquat mitursächlich geworden. Dies muss sich der Geschädigte entsprechend § […]

Tierhalterhaftung bei Unterbringung von Tieren verschiedener Tierhalter auf einer gemeinsamen Koppel bei Unaufklärbarkeit desjenigen Tieres, das mit seiner Tiergefahr konkret für den Unfall schadensursächlich gewesen ist.

OLG München, Urteil vom 19.4.2012 — Aktenzeichen: 14 U 2687/11 Leitsatz Haben verschiedene Tierhalter ihre Tiere in einem gemeinsamen Pferch untergebracht, so ist eine Tierhalterhaftung nach § 833 S. 1 BGB i.V.m. § 830 Abs. 1 S. 2 BGB auch dann anwendbar, wenn sich nur bei einem Tier die Tiergefahr konkret schadensverursachend verwirklicht hat, es […]