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§ 110 SGB VII: Keine Verschuldenszurechnung gem. § 278 BGB

Ein Haftungsprivilegierter gem. §§ 104-107 SGB VII haftet dem Sozialversicherungsträger nur, wenn er den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat oder es sich um einen Wegeunfall nach § 8 Abs. 2 Nr. 1-4 SGB VII handelt.

Streitigkeiten bei arbeitsteiliger Auftragsabwicklung

Häufig werden Leistungen am Bau arbeitsteilig erbracht. Sind die eigenen Kapazitäten z.B. aufgrund eines personellen Engpasses begrenzt, kommt die Einbeziehung eines Subunternehmers in Betracht. Häufig erteilen Auftraggeber auch den Auftrag zur Fertigstellung einer bereits begonnenen Leistung gegenüber einem anderen Unternehmen. Die hier besprochene Entscheidung des OLG Köln zeigt, dass dies mit Risiken sowohl für den […]