Schlagwortarchiv für: Schuldversprechen

Keine Wartepflicht nach § 17 Abs. 2a BeurkG bei einseitigen Rechtsgeschäften

Gilt die notarielle Wartepflicht nach § 17 Abs. 2a BeurkG bei Beurkundung eines Schuldanerkenntnisses? Wie ist der Wille der Beteiligten in einem solchen Fall zu erforschen? Das OLG Saarbrücken schafft Rechtssicherheit.

Auslegung einer Regulierungszusage des Haftpflichtversicherers

BGH, Urteil vom 19.11.2008 — Aktenzeichen: IV ZR 293/05 Leitsatz Die Regulierungszusage des Haftpflichtversicherers gegenüber dem Geschädigten ist dahin zu verstehen, dass der Versicherer (VR) seinem Versicherungsnehmer (VN) gegenüber deckungspflichtig ist und in dessen Namen den Haftpflichtanspruch anerkennt; darin liegt ein beide Rechtsverhältnisse umfassendes, den VR wie den VN verpflichtendes deklaratorisches (kausales) Anerkenntnis gegenüber dem […]