Schadensberechnung bei Steuerberaterhaftung
Der BGH hat die Voraussetzungen des Ausnahmefalls der konsolidierten Schadensbetrachtung im Rahmen des bei der Steuerberaterhaftung vorzunehmenden Gesamtvermögensvergleichs konkretisiert. Näheres von Rechtsanwältin Eiben.