Architekt muss Kosten einer teuren Drainage tragen
OLG München, Urteil vom 28.10.2008 — Aktenzeichen: 28 U 3754/08 Leitsatz Unterlaufen dem Architekten Planungs- und Überwachungsfehler, die zu Rissen im Keller führen, so haftet der Architekt in Höhe der Kosten, die bei Durchführung einer sicheren Sanierungsmethode entstehen. Gegebenenfalls sind gar die hohen Kosten einer ursprünglich nicht geplanten Drainage zu tragen. Sachverhalt Die Klägerin verlangt […]