Haftet ein Kanalbauunternehmer für Rückstauschäden bei Straßenanliegern?
Wird ein Dritter durch Bauarbeiten geschädigt, löst dies – selbstverständlich – in der Regel entsprechende Schadensersatzansprüche gegen den Werk- oder Bauunternehmer aus. Hat bei der Schadensentstehung ein Mitverschulden des Geschädigten mitgewirkt, bleibt der Anspruch bestehen, das Mitverschulden führt aber ggf. zu einer Reduktion des Schadens. Dieser Universalgedanke des Zivilrechts gilt aber nicht immer, wie die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zeigt.