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Porsche als letzte Rettung: Keine Haftung des Paketzustellers bei Hundeangriff

Springt ein Paketzusteller auf einen geparkten Porsche, um sich vor heraneilenden Hunden zu schützen, ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden wegen Kratzern auf der Motorhaube aufgrund des Mitverschuldens aus Tierhalterhaftung nach § 833 BGB ausgeschlossen.

Zwei gegen eins – auch unter Hunden unfair!

Durch das gleichzeitige Führen von zwei großen Hunden bestehe eine gesteigerte Rudeldynamik.