Rechtsweg bei § 110 Abs. 1a SGB VII
BGH, Urteil vom 14.4.2015 — Aktenzeichen: VI ZB 50/14 Leitsatz Für die gerichtliche Geltendmachung des einem Unfallversicherungsträger gegen einen Unternehmer im Falle der Schwarzarbeit zustehenden Regressanspruchs nach § 110 Abs. 1a SGB VII ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten und nicht der Zivilrechtsweg eröffnet. Entscheidung Der BGH führt aus: Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlicher oder bürgerlich-rechtlicher […]