Fristverlängerungs- vor Wiedereinsetzungsantrag
Wiedereinsetzung kann möglich sein, wenn eine Fristverlängerung nicht gewährt worden wäre.
Wiedereinsetzung kann möglich sein, wenn eine Fristverlängerung nicht gewährt worden wäre.
Liegt ein Sorgfaltsverstoß bei der Übermittlung eines Telefaxes vor, kann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.
BGH, Urteil vom 10.11.2015 — Aktenzeichen: VI ZB 11/15 Sachverhalt Die Antragstellerin begehrte im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens die Begutachtung von 11 Operationen ihres rechten Knies, wobei sie nach einem einheitlichen Muster zu jeder einzelnen Operation (angepasste) verschiedene, allgemein gehaltene Beweisfragen stellte. Das Landgericht hat den Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens als unzulässig zurückgewiesen. […]