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Die Architekten, die Ingenieure und das Rechtsdienstleistungsgesetz – was darf man denn nun?

Architekten und Ingenieure stehen im Spannungsfeld von Technik und Recht. Ein aktuelles BGH-Urteil verbietet die Gestaltung einer Skontoklausel für den Auftraggeber. Dies verstößt gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, entlässt den Architekten aber nicht unbedingt aus der Haftung. Und dann ist auch noch der Versicherungsschutz gefährdet. Viele fragen sich daher: Was muss ich vermeiden, was darf ich noch. Hier gibt es bei aller Unsicherheit ein paar konkrete Antworten.

Haftung des Architekten für Rechtsrat – aus unerwarteter Richtung

Architekten sollen auch (bau-) rechtlich fit sein, wünschen sich die Bauherren. Mischt sich der Architekt aber zu tief in einen rechtlichen Streitfall, kann der Architekt wegen verbotener Rechtsdienstleistungen dem Bauherrn haftbar sein. Wie dieser Tage vor dem OLG Koblenz.