Hinterbliebenengeld & Schockschaden: Rechtsprechungsänderung, Bemessung, Parallelität
Der BGH ändert seine bisherige Rechtsprechung zu den Anforderungen an einen „Schockschaden‟, für den nicht mehr erforderlich sei, dass die Störung über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgehe, denen Betroffene bei der Verletzung eines Rechtsgutes eines nahen Angehörigen in der Regel ausgesetzt seien, und gibt parallel Handlungsanweisungen für die Bemessung eines Hinterbliebenengeldes…