Haftung für falsche Leistungszusagen
OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.2012 — Aktenzeichen: 12 U 105/12 Leitsatz Gesetzliche Krankenkassen haften nach Amtshaftungsgrundsätzen wegen unrichtiger Auskünfte ihrer Mitarbeiter über den Leistungsumfang. Sachverhalt Die Klägerin, die auch vorher gesetzlich krankenversichert war, wechselte nach einem Beratungsgespräch über den Leistungsumfang mit einem Mitarbeiter der beklagten Krankenkasse zu dieser als gesetzlichem Krankenversicherer. Bei diesem Mitarbeiter begehrte […]