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Maßnahmen zur Abwendung von Selbstgefährdungen im Pflegeheim

Immer wieder gefährden sich Bewohner von Pflegeheimen krankheitsbedingt selbst. Der BGH hat die Sorgfaltsanforderungen an den Heimträger erneut konkretisiert. Je höher das Risiko, desto geringer die Schwelle zum Eingreifen.

Verschluckter Pflegehandschuh begründet Haftung

Landgericht Bielefeld, Urteil vom 27.2.2014 — Aktenzeichen: 5 O 201/13 Sachverhalt Aufgrund eines Pflegeheimunfalls hatte die klagende Krankenkasse Aufwendungen zur Heilbehandlung in erheblicher Höhe zu erbringen. Der Versicherte der Klägerin litt seit frühester Kindheit an schweren psychischen Störungen und hatte keinerlei Gespür für Gefahren. Er neigte zu autoaggressivem Verhalten sowie dazu, sich Gegenstände in den […]