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Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts bzgl. des Eingangs von Telefaxen

Ein Gericht hat im Falle von gerichtsinternen, beweiserheblichen Vorgängen, die für Außenstehende nicht zugänglich sind, den Sachverhalt aufzuklären.

Sorgfaltsanforderungen an eine Übermittlung per Telefax

Liegt ein Sorgfaltsverstoß bei der Übermittlung eines Telefaxes vor, kann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.