Schlagwortarchiv für: OLG Saarbrücken

Keine Wartepflicht nach § 17 Abs. 2a BeurkG bei einseitigen Rechtsgeschäften

Gilt die notarielle Wartepflicht nach § 17 Abs. 2a BeurkG bei Beurkundung eines Schuldanerkenntnisses? Wie ist der Wille der Beteiligten in einem solchen Fall zu erforschen? Das OLG Saarbrücken schafft Rechtssicherheit.

Fassadenschallschutz im Fertighaus

Neues Bauteil, neues Glück – welches sind heute die allgemein anerkannten Regeln der Technik beim Schallschutz von Fertighäusern gegen Außenlärm? Das OLG Saarbrücken hatte die Frage zu klären, nachdem wohl das Standardfertighaus des Herstellers auf eine Umgebung mit tosendem Straßenverkehr traf. Die Erkenntnis im Kern: Geschuldet sind Mindestschallschutz plus Beratung!