Keine Versicherungsleistung bei Unfall wegen absoluter Fahruntüchtigkeit
OLG Dresden, Beschluss vom 13.11.2017 – 4 U 1121/17 Auch wenn nicht in der Kaskoversicherung, sondern nur in der Haftpflichtversicherung die Obliegenheit, nicht unter Einfluss von Alkohol sein Pkw zu führen, nicht vereinbart worden ist, weshalb eine Obliegenheitsverletzung (§ 28 VVG) ausscheidet, ergibt sich der Rückzahlungsanspruch des Kaskoversicherers aus § 812 Abs. 1 Satz 1 […]