Notarpflichten bei zweifelhaftem Status als Verbraucher oder Unternehmer
Der BGH hat seine Rechtsprechung zu § 17 Abs. 2 a Beurkundungsgesetz abgerundet: Wie ist vorzugehen, wenn die Verbrauchereigenschaft unklar ist?
Der BGH hat seine Rechtsprechung zu § 17 Abs. 2 a Beurkundungsgesetz abgerundet: Wie ist vorzugehen, wenn die Verbrauchereigenschaft unklar ist?
Muss ein Notar auch auf rechtliche Stolpersteine hinweisen, die sich erst bei der Abwicklung des Vertrages ergeben könnten? Das OLG Düsseldorf verneint dies im konkreten Fall in einer aktuellen Entscheidung