Vollarchitekturvertrag – keine Pflicht zur Teilabnahme nach Leistungsphase 8
OLG München, Urteil vom 10.2.2015 — Aktenzeichen: 9 U 2225/14 Sachverhalt Den Architekten und den Bauherrn eines zu errichtenden Einfamilienhauses verbindet ein sog. „Vollarchitekturvertrag“. Es treten schon in der Bauphase Ausführungsmängel bei einzelnen Bauleistungen auf. Der Architekt wird von dem Bauherrn schließlich wegen mangelhafter Bauüberwachung in Anspruch genommen, wogegen dieser die Verjährungseinrede erhebt. Konkret verweist […]