Kündigung nach Stillstand der Baustelle – Wann ist sie berechtigt?
Steht die Baustelle mehr als drei Monate still, kann man kündigen. So steht´s in der VOB/B. Damit hatte sich das OLG München in einer aktuellen Entscheidung zu befassen.
Steht die Baustelle mehr als drei Monate still, kann man kündigen. So steht´s in der VOB/B. Damit hatte sich das OLG München in einer aktuellen Entscheidung zu befassen.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.10.2004 — Aktenzeichen: 21 U 26/04 Ein planender Architekt kann Sicherheit durch Bankbürgschaft nach § 648 a BGB verlangen. Es kommt nicht darauf an, ob sich seine Leistung schon als Wertsteigerung im Bauwerk bemerkbar macht. Problem / Sachverhalt Ein Architekt wird mit einer Bauplanung beauftragt. Bereits die erste Abschlagsrechnung über 40.000,00 […]