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Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete & Berechnung der Mietfläche

Die Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete unterliegt der Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB). Wie diese zu berechnen ist bei Wohnflächenabweichung, stellt der BGH in der Entscheidung dar.

Mieterhöhung bei Flächenabweichung in der Mietwohnung zum Nachteil des Mieters

BGH, Urteil vom 8.7.2009 — Aktenzeichen: VIII ZR 205/09 Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist die vertraglich vereinbarte Wohnfläche auch dann zu Grunde zu legen, wenn die tatsächliche Wohnfläche zum Nachteil des Mieters eine geringere Größe aufweist. Dies hat der Bundesgerichtshof nun klargestellt. Einzelheiten erfahren Sie hier. Sachverhalt Die Klägerin ist Vermieterin einer […]