Hinterbliebenengeld XXIV: Zur Bemessung in Familienkonstallationen
Die Höhe des Hinterbliebenengeldes steht im Ermessen des Gerichts. Sie erfolgt neben den objektiven Bemessungskriterien auch nach Typisierungen.
Die Höhe des Hinterbliebenengeldes steht im Ermessen des Gerichts. Sie erfolgt neben den objektiven Bemessungskriterien auch nach Typisierungen.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die durchschnittliche Entschädigung durch die Gerichte bei 10.000€ liegt. Die genaue Bemessung steht jedoch im Ermessen des Gerichts und ist im Einzelfall zu festzusetzen, § 287 ZPO.