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Tiergefahr vs. Betriebsgefahr

OLG Celle, Urteil vom 20.1.2016 — Aktenzeichen: 14 U 128/13 Leitsatz Kann im Fall des Scheuens eines Pferdes bei einem sich nähernden Kfz mit Ausnahme einer sich nachweislich auswirkenden Tier- und Betriebsgefahr weder ein Verschulden des Kfz-Führers noch des Reiters/Halters des Pferdes festgestellt werden, ist eine Haftungsteilung vorzunehmen. Sachverhalt Die Parteien streiten um die Einstandspflicht […]