Hinterbliebenengeld XXIII: Besonderes persönliches Näheverhältnis auch bei Liebesbeziehungen
Ein besonderes persönliches Näheverhältnis kann auch bei (anbahnender) Partnerschaft bestehen.
Ein besonderes persönliches Näheverhältnis kann auch bei (anbahnender) Partnerschaft bestehen.
Der Veräußerer von WEG-Anteilen, der sich das Eigentum vorbehält, kann weiterhin als Zustandsstörer in Anspruch genommen werden.
Ob eine Streitigkeit § 43 Nr. 1 WEG unterfällt, ist gegenstandsbezogen zu bewerten, nicht „akutell“ personenbezogen (vorliegend: ehemaliger Eigentümer). Danach richtet sich auch die Zuständigkeit des Berufungsgerichts, § 72 Abs. 2 GVG.
Können vor dem 01.12.2020 anhängige Verfahren des einzelnen Wohnungseigentümers aufgrund des nachträglich wegfallenden Prozessführungsbefugnis weitergeführt werden? Der BGH bejaht dies, aber nur unter einer bestimmten Bedingung.
Das Überwachungsinteresse der Gemeinschaft kann den Eingriff in die Privatsphäre einzelner Wohnungseigentümer und Dritter rechtfertigen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.