Gemeinsame Betriebsstätte und die Frage, wann konkret die Gefahrengemeinschaft vorliegen muss — dies ist immer ein Thema. Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit an Baustellen. Nicht jeder Verstoß gegen eine Unfallverhütungsvorschrift begründet eine Haftung nach § 110 SGB VII wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfall. Diese setzt voraus, dass objektiv schwere Pflichtenverstöße für den Eintritt des Versicherungsfalls kausal geworden sind.

Leitsatz
1. Die Haftung nach § 110 SGB VII setzt eine besonders krasse und auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung voraus.

2. Die Beweislast für behauptete Pflichtenverstöße trägt der klagende UV-Träger.

3. Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften müssen für den Eintritt des Arbeitsunfalls kausal geworden sein. Dabei ist der Schutzzweck der jeweiligen Unfallverhütungsvorschrift zu berücksichtigen.

Schlagwortarchiv für: Gemeinsame Betriebsstätte

Gemeinsame Betriebsstätte

BGH, Urteil vom 22.1.2013 — Aktenzeichen: VI ZR 175/11 Leitsatz Zum Vorliegen der „Verbindung zwischen den Tätigkeiten als solchen in der konkreten Unfallsituation“ als Voraussetzung einer gemeinsamen Betriebsstätte. Eine Bindung gemäß § 108 Abs. 1 SGB VII besteht nicht hinsichtlich der Frage, ob eine gemeinsame Betriebsstätte vorliegt Sachverhalt Die Klägerin macht als BG für das […]

Gem. Betriebsstätte / Wie-Beschäftigung / Bindungswirkung

BGH, Urteil vom 30.4.2013 — Aktenzeichen: VI ZR 155/12 Leitsatz Die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 108 Abs. 2 SGB X wegen unterlassener Beteiligung des Schädigers am Verwaltungsverfahren ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn sie eine bloße Förmelei wäre. Diente die Tätigkeit des Schädigers sowohl dem Interesse des Unfallbetriebs als auch dem seines eigenen bzw. seines Stammunternehmens, […]

Gemeinsame Betriebsstätte

LG Oldenburg, Urteil vom 15.5.2013 — Aktenzeichen: 16 O 3932/11 Leitsatz Eine gemeinsame Betreibsstätte i.S.d. § 106 Abs. 3, 3. Alt. SGB VII liegt auch dann vor, wenn bei einem grundsätzlich einheitlichen Arbeitsvorgang zum Schadenszeitpunkt einzelne Arbeitsschritte nicht zwingend für den Gesamterfolg erforderlich waren (Leitsatz der Redaktion). Sachverhalt Anlässlich eines Arbeitsunfalls ihres Versicherten nahm die […]

Gemeinsame Betriebsstätte nach § 106 Abs. 3, 3. Alt SGB VII

BGH, Urteil vom 22.1.1013 — Aktenzeichen: VI ZR 175/11 Leitsatz Eine gemeinsame Betriebsstätte ist nicht gegeben, wenn die Tätigkeiten der Unfallbeteiligten in der konkreten Unfallsituation nicht miteinander verbunden sind. Sachverhalt Die Klägerin macht als Berufsgenossenschaft und zuständiger Unfallversicherer für das Unternehmen G. Bau GmbH & Co. KG Schadensersatzansprüche aus einem Unfall des bei ihr versicherten […]

Sportunfall = Arbeitsunfall = §§ 104 ff. SGB VII

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.9.2012 — Aktenzeichen: 4 U 256/11 Leitsatz Berufssportler verrichten während des Spiels eine betriebliche Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte i.S.v. § 106 Abs. 3 SGB VII. Ein Berufssportler haftet deshalb für Personenschäden die er einem anderen Berufssportler während des Spiels zugefügt, nach §§ 106 Abs. 3, 105 Abs. 1 SGB VII […]