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Krankenhaus muss Unterlagen herausgeben

Beschluss OLG Dresden vom 19.08.2013 — Aktenzeichen: 4 U 273/13 Sachverhalt Die Klägerin — eine Krankenkasse — begehrte aufgrund eines vermuteten Behandlungsfehlers nach dem Tod ihres Versicherten Einblick in die Behandlungsdokumentation eines sächsischen Krankenhauses. Die Witwe des verstorbenen Versicherten hat der Einsichtnahme ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Das Krankenhaus verweigerte die Herausgabe der Unterlagen unter Hinweis darauf, […]