Schlagwortarchiv für: Gefährdungshaftung

Anhänger beschädigt Zugfahrzeug – der Verwirklichung der Betriebsgefahr steht dies nicht im Wege

Beim Gespann von Zugfahrzeug und Anhänger haften die jeweiligen Halter im Verhältnis zueinander gemäß § 19 Abs. 4 S. 5 StVG nicht aus Gefährdung, sondern nach allgemeinem und deliktischen Haftungsrecht.
Gilt dies auch, wenn sich der Anhänger im Unfallzeitpunkt oder kurz zuvor unbeabsichtigt vom Zugfahrzeug gelöst hat?

Zwei gegen eins – auch unter Hunden unfair!

Durch das gleichzeitige Führen von zwei großen Hunden bestehe eine gesteigerte Rudeldynamik.

E-Scooter im Haftungsrecht: Abschaffung des Haftungsprivilegs für Elektrokleinstfahrzeuge geplant

Künftig sollen E-Scooter haftungsrechtlich wie andere Kraftfahrzeuge behandelt werden. Für Halter ist eine verschuldungsunabhängige Gefährdungshaftung vorgesehen. Der Gesetzgeber will die Rechtsposition für Geschädigte verbessern.

Haftungsprivileg des § 105 SGB VII, wenn der Privathund mit in den Betrieb gebracht wird? Ja sagt das LAG Hamm.

Tierhalter haften aufgrund der Gefährdungshaftung nach § 833 BGB ohne Verschulden. Was aber ist, wenn ein Mitarbeiter im Einvernehmen mit der Geschäftsführung seinen privaten Hund mit in die Firma nimmt und der Hund einen Kollegen verletzt? Ist der „Kollege Hund dann haftungsprivilegiert‟? Das Landesarbeitsgericht Hamm hat in diesem Fall die Betriebsbezogenheit bejaht und die Klage abgewiesen, weil die Haftung nach § 105 SGB VII ausgeschlossen ist.