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Fristverlängerungs- vor Wiedereinsetzungsantrag

Wiedereinsetzung kann möglich sein, wenn eine Fristverlängerung nicht gewährt worden wäre.

Fristverlängerung kann postalisch beantragt werden, muss aber begründet sein

Der Prozessbevollmächtigte darf darauf vertrauen, dass ein auf dem Postweg versendeter Fristverlängerungsantrag innerhalb Deutschlands „von Werktag zu Werktag‟ zugestellt wird. Allerdings darf er nicht auf Fristverlängerung hoffen, wenn der Antrag nicht einmal rudimentär begründet ist.