Verschulden des die Annahme eines Vertragsangebots beurkundenden Notars bei der Verwendung befristeter Fortgeltungsklauseln
BGH, Urteil vom 24.8.2017 — Aktenzeichen: III ZR 558/16 Leitsatz Dem Notar stellte sich im Jahr 2008 eine Situation dar, in der zwar die Wirksamkeit von Fortgeltungsklauseln noch nicht Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung gewesen war, die Literatur indes nahezu einhellig jedenfalls befristete Fortgeltungsklauseln für zulässig hielt. Angesichts dieses Meinungsstands durfte sich der Notar auf die kritisch […]