Amtspflichten eines Notars bei der Beurkundung eines Vertrags über die Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils an einen Treuhänder
BGH , Urteil vom 22.9.2016 — Aktenzeichen: III ZR 427/15 Von einem Notar wird die Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils beurkundet. Ebenfalls wird von den Beteiligten eine Treuhandabrede getroffen. Der BGH hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Notar haftet, wenn die Treuhandabrede mangels notarieller Form nichtig ist und die Beteiligten sich hierüber im Klaren waren. […]