zu „ca.“-Angaben bei Bauvertragsfristen
Gerade in Zeiten von Personalknappheit und Lieferengpässen stellt sich für den Bauunternehmer regelmäßig die Frage nach der Vereinbarung von Fertigstellungsfristen.
Gerade in Zeiten von Personalknappheit und Lieferengpässen stellt sich für den Bauunternehmer regelmäßig die Frage nach der Vereinbarung von Fertigstellungsfristen.
OLG Koblenz, Urteil vom 17.6.2013 — Aktenzeichen: 3 U 240/13 Sachverhalt Die 1928 geborene Mutter des Klägers lebte seit dem 29. Juli 2010 in vollstationärer Pflege der Beklagten nach der Pflegstufe II. In der Folge kam es zu verschiedenen Tageszeiten und an verschiedenen Orten in der Einrichtung der Beklagten zu Stürzen der Mutter des Klägers. […]