Haftung des Betreuers für die Rückforderung von Sozialleistungen
VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 20.6.2017 — Aktenzeichen: 6 K 1374/14 Sachverhalt Eine Berufsbetreuerin hatte Einkünfte aus Kindergeld bei der Beantragung von Wohngeld nicht angegeben. Nachdem der Wohngeldbehörde dies aufgefallen war, forderte diese das überzahlte Wohngeld, auch rückwirkend, zurück. Das VG Frankfurt (Oder) ist der Auffassung, dass die Betreute grob fahrlässig gehandelt hat und somit […]