Hinterbliebenengeld XXIII: Besonderes persönliches Näheverhältnis auch bei Liebesbeziehungen
Ein besonderes persönliches Näheverhältnis kann auch bei (anbahnender) Partnerschaft bestehen.
Ein besonderes persönliches Näheverhältnis kann auch bei (anbahnender) Partnerschaft bestehen.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die durchschnittliche Entschädigung durch die Gerichte bei 10.000€ liegt. Die genaue Bemessung steht jedoch im Ermessen des Gerichts und ist im Einzelfall zu festzusetzen, § 287 ZPO.