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Keine „taggenaue Berechnung‟ bei Schmerzensgeld

Der BGH legt mit dem Urteil fest, dass keine „taggenaue Berechnung“ – oder ein anderes festes Schema – bei der Berechnung von Schmerzensgeld anwendbar ist. Es kommt stets auf die lebensbeeinträchtigende Umstände im Einzelfall an.

Vertragsinhalt bei heimlichen Änderungen vor Unterschrift

BGH, Urteil vom 14.5.2014 — Aktenzeichen: VII ZR 334/12 Leitsatz Will der Empfänger eines Angebots Abweichungen erreichen, muss er dies klar zum Ausdruck bringen. Ansonsten kann seine Erklärung nach Treu und Glauben ggf. so verstanden werden, dass er ohne Änderung zustimmt. Sachverhalt Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer einen unterschriftsreifen Bauvertrag. Darin heißt es, dass 95% […]