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WEG: Videoüberwachung trotz Eingriffs in die Privatsphäre?

Das Überwachungsinteresse der Gemeinschaft kann den Eingriff in die Privatsphäre einzelner Wohnungseigentümer und Dritter rechtfertigen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Pandemie rechtfertigt keinen Eingriff in den Kernbereich des Wohnungseigentums

Auch während einer Pandemie kann eine Eigentümerversammlung nicht unter Ausschluss der Mitglieder stattfinden. Dies verletzt die Mitwirkungsrechte der Eigentümer.