Hinterbliebenengeld X
Das Hinterbliebenengeld für eine in Deutschland lebende Tochter kann bei vorsätzlicher Tötung der Mutter als einzige nähere Verwandte in Deutschland 15.000 € betragen.
Das Hinterbliebenengeld für eine in Deutschland lebende Tochter kann bei vorsätzlicher Tötung der Mutter als einzige nähere Verwandte in Deutschland 15.000 € betragen.
Mitverschulden des Verstorbenen ist bei der Bemessung des Hinterbliebenengeldes zu berücksichtigen.
Erwachsenen Töchtern einer Ermordeten können jeweils 8.000 € Hinterbliebenengeld zustehen.