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Kein Arbeitsausfallrisiko des Arbeitgebers bei „Lockdown“

Das BAG hat entschieden, dass eine geringfügig Beschäftigte Person keinen Lohnanspruch hat, wenn Behörden flächendeckend einen „Lockdown“ verhängen und der Arbeitgeber deshalb pandemiebedingt schließen muss.

Einfache Signatur – schwere Komplikationen

Scheinbar bequemer: Der Anwalt kann ohne elektronische Signatur aus dem eigenen beA-Postfach Schriftsätze wirksam einreichen. Aber der Teufel steckt im Detail, wie dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt. Vom guten Ausgang der Geschichte sollte sich keiner blenden lassen. Die Lehren stecken in den Ausführungen, bevor das BAG zur spektakulären Rettung ansetzt!