Keine Aussetzung nach § 108 SGB VII
OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.12.2015 — Aktenzeichen: 12 W 52/15 Wann ist das gerichtliche Verfahren nach § 108 SGB VII auszusetzen? Sachverhalt Die Klägerin nimmt als gesetzliche Unfallversicherung den Beklagten nach § 110 SGB VII auf Ersatz ihrer Aufwendungen anlässlich eines Arbeitsunfalls des Mitarbeiters des Beklagten in Anspruch. Der Beklagte „verteidigte“ sich (überraschenderweise) damit, es […]