Keine Aufklärungspflicht über Provisionen
BGH, Urteil vom 5.5.2011 — Aktenzeichen: III ZR 84/10 Sachverhalt Ein freier Anlageberater erhielt eine Provision in Höhe von 11 % der Beteiligungssumme. Über die konkrete Höhe seiner Provision hatte er den Anleger nicht aufgeklärt. Dieser sah darin eine Verletzung der dem Anlageberater obliegenden Aufklärungspflichten und klagte. Das Oberlandesgericht gab dem Anleger Recht. Der Bundesgerichtshof […]