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Honorarrecht: Umbauzuschlag von 0% rechtmäßig – Fiktive Mehrkostenberechnung hingegen nicht – Fristlose Kündigung bei Verhandlungsunwilligkeit

Eine schriftliche Vereinbarung, nach der zwischen den Parteien ein Umbauzuschlag von 0% vereinbart worden ist, steht der Fiktion von § 6 Abs. 2 Satz 4 HOAI 2013 nicht entgegen, so dass der Auftragnehmer auch nachträglich keinen weiteren Umbauzuschlag fordern kann.

Die HOAI, der EuGH und die laufenden Verträge

Der EuGH hat die Mindestsätze „gekippt‟. Aber was ist mit den schon früher abgeschlossenen Verträgen? Klarheit gibt es erst mit der für 2020 erwarteten Entscheidung des BGH. Eine Zwischenbilanz gibt es schon hier anhand des aktuellen Beschlusses des OLG München.