Schlagwortarchiv für: Anwalts- und Notarhaftung

Keine Wartepflicht nach § 17 Abs. 2a BeurkG bei einseitigen Rechtsgeschäften

Gilt die notarielle Wartepflicht nach § 17 Abs. 2a BeurkG bei Beurkundung eines Schuldanerkenntnisses? Wie ist der Wille der Beteiligten in einem solchen Fall zu erforschen? Das OLG Saarbrücken schafft Rechtssicherheit.

Wann muss ein Verbraucher den Notar an den Vollzug einer Urkunde erinnern?

Ein Urkundsbeteiligter muss den Notar nicht bereits nach 5½ Monaten an den Antrag auf Eintragung eines dinglichen Wohnungsrechts erinnern, um einen Haftungsausschluss zu verhindern.

Notarpflichten bei zweifelhaftem Status als Verbraucher oder Unternehmer

Der BGH hat seine Rechtsprechung zu § 17 Abs. 2 a Beurkundungsgesetz abgerundet: Wie ist vorzugehen, wenn die Verbrauchereigenschaft unklar ist?

Wann muss der Notar keinen Verdacht auf sittenwidrige Preisgestaltung entwickeln?

Wenn ein Notar aus seiner Beurkundungstätigkeit weiß, dass ein Grundstück mit sehr hohem Aufschlag gekauft und wiederverkauft wird, fühlt sich mancher Käufer vom Notar im Stich gelassen, wenn er diesen Umstand später erfährt. Aus Sicht des Notars sieht dies oft etwas anders aus. Ein aktuelles Urteil des BGH beleuchtet erneut dieses Minenfeld.

Notar muss nicht auf Erfordernis des Vertragsstrafenvorbehalts schon bei Beurkundung hinweisen

Muss ein Notar auch auf rechtliche Stolpersteine hinweisen, die sich erst bei der Abwicklung des Vertrages ergeben könnten? Das OLG Düsseldorf verneint dies im konkreten Fall in einer aktuellen Entscheidung