Im Prospekt einer Kapitalanlagebeteiligung ist kein gesonderter Hinweis auf ein etwaiges Innenhaftungsrisiko gem. §§ 30, 31 GmbHG analog erforderlich
Anlegerschutzanwälte sind sowohl vor dem OLG Hamm als auch dem OLG Köln mit dem Versuch gescheitert, die Pflichten von Emittenten und Anlagevermitteln dahingehend auszudehnen, dass auch eine Aufklärung über ein etwaiges Innenhaftungsrisiko gem. §§ 30, 31 GmbHG analog bei Vermittlung einer Kapitalanlage in Form einer KG-Beteiligung im Prospekt erforderlich ist. Mit Beschluss vom 03.02.2015, 34 […]