Handelsblatt ist Pflichtlektüre
BGH, Urteil vom 5.11.2009 — Aktenzeichen: III ZR 302/08 Leitsatz Die Lektüre des Handelsblattes ist für jeden Anlageberater unverzichtbar. Sachverhalt Der Kläger hat gegen den beklagten Anlageberater Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Zeichnung der Beteiligung an der R geltend gemacht. Am 25.11.1998 untersagte das damalige Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen der R das […]